Kostenstellenrechnungen/Kostenträgerrechnungen

Die Kostenstellenrechnung befindet sich zwischen der Kostenarten- und der Kostenträgerrechnung. Sie dient dazu, die Gemeinkosten den Orten der Entstehung – also den Kostenstellen – verursachungsgerecht zu zuordnen.
Diese Zuordnung wird nicht aus Spaß oder Langeweile vorgenommen – sie bildet eine wichtige Basis für die Zuschlagskalkulation.
In der Kostenträgerrechnung soll ermittelt werden, wofür die Kosten entstanden sind. Sie baut unmittelbar auf die Kostenarten- und Kostenstellenrechnung auf.

Es wird in Erfahrung gebracht, wie hoch die Gesamtkosten für einen Kostenträger in einer Abrechnungsperiode (=Kostenträgerzeitrechnung) sind. Oder es wird ermittelt, wie hoch die Stückkosten für jeden Kostenträger sind (=Kostenträgerstückrechnung).
Für viele Unternehmer sind diese Daten und Informationen sehr wichtig.
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